Die Einrichtung Hôpitaux Robert Schuman ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Seite: https://stg.hopitauxschuman.lu/fr
Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, die auf einer Website oder in einer Anwendung enthaltenden Informationen bequem abzurufen und zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die eine Behinderung haben und/oder eine Hilfssoftware oder spezielle Endgeräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit einer anderen Behinderung).
Konformitätsstatus
Die vorliegende Internetseite entspricht weder dem europäischen Standard EN 301 549 noch dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) Version 4.1, das diesen umsetzt. Die Kriterien dieser Nichtübereinstimmung werden nachfolgend aufgezählt.
Nicht barrierefreier Inhalt
Der nachfolgend beschriebene Inhalt ist aus folgendem Grund / folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichtübereinstimmungen
- 1.1 Besitzt jedes Bild mit Informationsgehalt eine Textalternative?
- 1.6 Besitzt jedes Bild mit Informationsgehalt, falls relevant, eine ausführliche Beschreibung?
- 3.1 Die Informationen dürfen auf keiner Seite des Internetauftritts ausschließlich durch die Farbe vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
- 3.2 Ist der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe auf jeder Seite des Internetauftritts stark genug (abgesehen von Sonderfällen)?
- 3.3 Sind die in den Schnittstellenkomponenten verwendeten Farben bzw. die graphischen Elemente mit Informationsgehalt auf jeder Seite des Internetauftritts kontrastreich genug (abgesehen von Sonderfällen)?
- 4.1 Besitzt jedes aufgezeichnete, zeitbasierte Medium, falls relevant, eine Transkription oder eine Audiodeskription (abgesehen von Sonderfällen)?
- 4.3 Besitzt jedes aufgezeichnete, synchronisierte, zeitbasierte Medium, falls erforderlich, synchronisierte Untertitel (abgesehen von Sonderfällen)?
- 4.4 Sind bei jedem aufgezeichneten, synchronisierten, zeitbasierten Medium mit synchronisierten Untertiteln diese Untertitel aussagekräftig?
- 4.7 Ist jedes zeitbasierte Medium eindeutig erkennbar (abgesehen von Sonderfällen)?
- 5.3 Bleibt der linearisierte Inhalt jeder Formatierungstabelle verständlich (abgesehen von Sonderfällen)?
- 5.4 Ist für jede Datentabelle mit Überschrift die Überschrift richtig mit der Datentabelle verknüpft?
- 5.6 Sind für jede Datentabelle die Spalten- und Zeilenüberschriften richtig angegeben?
- 5.7 Wird für jede Datentabelle eine geeignete Technik zur Verknüpfung jeder Zelle mit ihren Überschriften verwendet (abgesehen von Sonderfällen)?
- 6.1 Ist jeder Link unmissverständlich (abgesehen von Sonderfällen)?
- 6.2 Hat auf jeder Seite des Internetauftritts jeder Link eine Bezeichnung?
- 7.1 Ist jedes Skript, falls relevant, mit den Hilfstechnologien kompatibel?
- 7.3 Ist jedes Skript über die Tastatur und über alle Zeigegeräte steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
- 7.4 Wird der Nutzer auf jedes Skript, das eine Kontextänderung ankündigt, hingewiesen oder besitzt er die Kontrolle darüber?
- 7.5 Werden die Statusmeldungen auf jeder Seite des Internetauftritts von den Hilfstechnologien richtig wiedergegeben?
- 8.2 Ist für jede Seite des Internetauftritts der generierte Quellcode entsprechend der gewählten Dokumentenart gültig (abgesehen von Sonderfällen)?
8.7 Wird auf jeder Seite des Internetauftritts jede Änderung der Sprache im Quellcode angegeben (abgesehen von Sonderfällen)? - 8.9 Auf keiner Seite des Internetauftritts dürfen Beacons ausschließlich zu Präsentationszwecken eingesetzt werden. Wird diese Regel eingehalten?
- 9.1 Werden die Informationen auf jeder Seite des Internetauftritts durch eine angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
- 9.2 Ist die Dokumentenstruktur auf jeder Seite des Internetauftritts stimmig (abgesehen von Sonderfällen)?
- 9.3 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts alle Listen ordnungsgemäß strukturiert?
- 10.1 Werden auf der Website Stylesheets zur Steuerung der Informationsdarstellung eingesetzt?
- 10.2 Bleibt bei Deaktivierung der Stylesheets auf jeder Seite des Internetauftritts der sichtbare Inhalt mit Informationsgehalt präsent?
- 10.4 Bleibt bei einer Erhöhung der Zeichengröße bis mindestens 200 % der Text auf jeder Seite des Internetauftritts lesbar (abgesehen von Sonderfällen)?
- 10.6 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts jeder Link, dessen Eigenschaft nicht offensichtlich ist, im Verhältnis zum umgebenden Text erkennbar?
- 10.7 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts bei jedem fokussierten Bestandteil die Fokussierung sichtbar?
- 10.8 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die versteckten Inhalte so eingestellt, dass sie von den Unterstützungstechnologien verborgen werden?
- 10.9 Die Informationen dürfen auf keiner Seite des Internetauftritts ausschließlich durch die Form, Größe oder Position vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
- 10.11 Können die Inhalte auf jeder Seite des Internetauftritts dargestellt werden, ohne gleichzeitig einen vertikalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Höhe von 256 px oder einen horizontalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Breite von 320 px zu benötigen (abgesehen von Sonderfällen)?
- 10.12 Können auf jeder Seite des Internetauftritts die Abstandsverhältnisse des Textes ohne Inhalts- oder Funktionsverlust vom Nutzer neu eingestellt werden (abgesehen von Sonderfällen)?
- 10.13 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die bei einer Fokussierung oder beim Überfliegen einer Schnittstellenkomponente erscheinen, durch den Nutzer steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
- 10.14 Können auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die ausschließlich über die CSS-Styles erscheinen, mit der Tastatur oder jeglichem Zeigegerät sichtbar gemacht werden?
- 11.1 Besitzt jedes Formularfeld ein Etikett?
- 11.2 Ist jedes Etikett, das mit einem Formularfeld verknüpft ist, aussagekräftig (abgesehen von Sonderfällen)?
- 11.4 Sind in jedem Formular alle Feldetiketten mit den verknüpften Feldern verbunden (abgesehen von Sonderfällen)?
- 11.5 Wurden in jedem Formular die Felder derselben Art gruppiert, falls relevant?
- 11.9 Ist in jedem Formular die Überschrift jeder Schaltfläche aussagekräftig (abgesehen von Sonderfällen)?
- 11.10 Wird in jedem Formular die Eingabesteuerung sinnvoll eingesetzt (abgesehen von Sonderfällen)?
- 11.13 Kann der Zweck eines Eingabefeldes abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen der Felder mit den Daten des Nutzers zu erleichtern?
- 12.6 Können die auf mehreren Seiten des Internetauftritts vorhandenen inhaltlichen Gruppierungsfelder (Überschrifts-, Hauptnavigations-, Hauptinhalts-, Fußzeilen- und Suchmaschinenfelder) erreicht oder umgangen werden?
- 12.7 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts ein Umgehungs- oder Schnellzugangslink vorhanden (abgesehen von Sonderfällen)?
- 12.8 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts die Tab-Reihenfolge stimmig?
- 12.11 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die beim Überfliegen, bei der Fokussierung oder Aktivierung einer Schnittstellenkomponente erscheinen, falls relevant, über die Tastatur erreichbar?
- 13.3 Besitzt auf jeder Seite des Internetauftritts jedes downloadbare Bürodokument, falls relevant, eine zugängliche Version (abgesehen von Sonderfällen)?
- 13.9 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts der angebotene Inhalt unabhängig von der Bildschirmausrichtung (Portrait oder Landschaft) abrufbar (abgesehen von Sonderfällen)?
- 13.10 Können auf jeder Seite des Internetauftritts die Funktionen, deren Nutzung oder Abruf einen komplexen Vorgang erfordert, auch mithilfe eines einfachen Vorgangs zur Verfügung gestellt werden (abgesehen von Sonderfällen)?
Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde am 27. Dezember 2021 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind zutreffend und beruhen auf einer tatsächlichen Beurteilung der Übereinstimmung der vorliegenden Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, sowie auf einer Beurteilung durch einen Außenstehenden: Temesis.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an service.communication@stg.hopitauxschuman.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats zu antworten. Zur dauerhaften und angemessenen Lösung des Problems wird die Korrektur des Mangels an Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format übermittelt, d. h. wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder in einer E-Mail
- mündlich bei einem Gespräch oder telefonisch
Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen
Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, eine für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Institution, über dessen Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg.