Barrierefreiheit – Flyer – Klinischer Ethikausschuss (CEH)

Moral- und Ethikbegriff

Moral entspricht dem Glauben und den Überzeugungen, die wir in Bezug auf gut und böse, richtig und falsch, akzeptabel und inakzeptabel haben und an die wir uns halten sollten. Ethisch zu handeln bedeutet, kritisch über diese Überzeugungen und Glaubenssätze nachzudenken, um Werte weiterzuentwickeln. Die Ethik sollte sich in den Alltag unseres Seins und Handelns einfügen.

Daseinsbegründung des klinischen Ethikausschusses

Der Ethikausschuss des Krankenhauses stellt eine Anlaufstelle für die Reflektierung klinisch ethischer Probleme dar. Auf Grundlage verschiedener ethischer, beruflicher, rechtlicher und wissenschaftlicher Normen, gibt der Ausschuss Stellungnahmen ab, die als Entscheidungshilfe in schwierigen Situationen dienen sollen. Aus diesem ergibt sich keine bindende Empfehlung. Sie erleichtert jedoch, Lösungen zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können.

Zusammensetzung des Ausschusses

Der Ausschuss unterliegt dem Gesetz vom 8. März 2018 über Krankenhauseinrichtungen (luxemburgisches Krankenhausgesetz). Er setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, die vom Verwaltungsrat ernannt werden. Der Ausschuss arbeitet unabhängig von der Krankenhausleitung.

Aufgaben des Ausschusses

Seine Hauptaufgabe besteht darin, Rat, Unterstützung und Begleitung in jeder ethisch relevanten Situation anzubieten. Er hat auch weitere Aufgaben, wie die interne Förderung der ethischen Reflexion und Sensibilisierung, das Moderieren von Informationsveranstaltungen und Diskussionsrunden, die sich mit ethischen Fragen befassen.

Wann sollte man den Ethikausschuss konsultieren?

Wenn Ihnen eine ethisch relevante Situation komplex erscheint, kann Ihnen der Ausschuss dabei helfen Wertkonflikte zu erkennen, zu analysieren und zu lösen, sowie akzeptable Optionen vorzuschlagen. Der Ausschuss kann Ihnen eine effiziente und neutrale Unterstützung bieten.

Wer kann sich an den Ethikausschuss des Krankenhauses wenden?

Das Angebot richtet sich an alle Krankenhausangestellte, Patienten sowie deren Angehörige und Familien.

Eine Anfrage einreichen

Die Anfrage an den klinischen Ethikausschuss ist über folgende Wege möglich:

Per Post
Comité d’éthique hospitalier
Secrétariat de Direction – Hôpital Kirchberg 9, rue Edward Steichen – L-2540 Luxembourg

Per E-Mail
ceh@stg.hopitauxschuman.lu

Telefonisch
(+352) 2468 2006
(+352) 2888 5552
(+352) 2888 1 (außerhalb der Bürozeiten)

Wichtige Informationen

Ein Erhebungsformular steht auf unserer Website zum Herunterladen zur Verfügung. Im Falle einer sehr dringend erforderlichen Stellungnahme des Ethikausschusses, haben Sie die Möglichkeit außerhalb der Bürozeiten des Sekretariats die (+352) 2888 1 anzurufen.

Wie ist der weitere Ablauf?

Je nach Inhalt der Anfrage können vom Antragsteller ergänzende Informationen angefordert werden. Die Mitglieder des klinischen Ethikausschusses werden konsultiert, anschließend wird eine endgültige Stellungnahme abgegeben. Falls erforderlich, kann der Ethikausschuss des Krankenhauses einen externen Experten zur Beratung hinzuziehen. Der Dringlichkeitsgrad der Anfrage muss angegeben werden, da er für die Schnelligkeit der Antwort ausschlaggebend ist. Der Antragsteller wird grundsätzlich gebeten, über den weiteren Verlauf Auskunft zu geben.

Für weitere Informationen:

Klinischer Ethikausschuss (CEH)
T (+352) 2468 2006
T (+352) 2888 5552
ceh@stg.hopitauxschuman.lu