Der Ethikausschuss der HRS, der im Gesetz vom 8. März 2018 über Krankenhauseinrichtungen verankert ist, ist eine unabhängige Institution aus internen Mitgliedern und externen Beratern. Er bietet seine Dienste sowohl den Patienten und ihren Angehörigen als auch sämtlichen Mitarbeitern der Einrichtungen der HRS an.
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
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